Mürzzuschlag
Je weniger Wege, umso besser. Beratung und Beurkundung aus einer Hand.

Prinzipien des Notariats

Ihr Notar schafft für Sie und alle Beteiligten durch seine Unparteilichkeit (Rechts-) Sicherheit. Durch umfangreiche, gewissenhafte Beratung bei absoluter Verschwiegenheit ist der Notar Ihr verlässlicher Ratgeber in rechtlichen Lebensfragen.

Unsere Leistungen

Verträge

1. Immobilienrecht

Liegenschaften und Immobilien – Haus und Grund - haben für das tägliche Leben eine zentrale Bedeutung.

Das Liegenschaftsrecht gehört daher zu den Schwerpunkttätigkeiten meiner Kanzlei, insbesondere die

  • Errichtung von Kaufverträgen
  • Abwicklung von Treuhandschaften (über die Notartreuhandbank AG)
  • steuerliche Beratung im Vorfeld der Vertragsgestaltung sowie die Berechnung und Abfuhr von Grunderwerbsteuer und Immobilienertragsteuer
  • Erstellung von Schenkungs- und Übergabsverträgen
  • Abwicklung von Bauträgerprojekten
  • Erstellung von Dienstbarkeitsverträgen
  • Errichtung von Miet- und Pachtverträgen
  • Erledigung Grundverkehrs- und Agrarangelegenheiten

Verträge

2. Erbrecht

Wann ist ein Testament gültig?
Schenken oder vererben – was ist steuerlich klüger?
Wie sind Erb- und Pflichtteilsansprüche ehelicher und unehelicher Kinder geregelt?
Was ist ein Pflichtteil?
Kann ich jemanden „enterben“?
Wie kann ich meinen Ehepartner/Lebenspartner absichern?

Diese und ähnliche Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem „letzten Willen“. Die Erbfolge kann vorausschauend und streitvorbeugend – aber vor allem in Ihrem Sinne - geregelt werden durch die

  • Erstellung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen (Verträge auf den Todesfall)
  • Verwahrung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen, erfasst im Zentralen Testamentsregister
  • Verfassung von Erb- oder Pflichtteilsverzichtsverträgen
  • Erstellung von Erbverträgen zwischen Ehegatten
  • Erstellung von Schenkungsverträgen auf den Todesfall

Tätigkeit als Gerichtskommissär:

  • Abhandlung von Verlassenschaften als Beauftragter des Gerichts

Verträge

3. Unternehmensrecht

Geordnete rechtliche Verhältnisse sind die Grundlage erfolgreichen Wirtschaftens.

Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete des Notars.

Ich berate und betreue Sie in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei

  • Unternehmensgründungen
  • Errichtung von Gesellschaftsverträgen
  • Durchführung von Umgründungen (Spaltung, Verschmelzung, Einbringung, Zusammenschluss, Realteilung)
  • Unternehmensübergaben („Unternehmensvorsoge“)
  • Haupt- und Generalversammlungen
  • Firmenbucheintragungen
  • Vereinsgründungen, Statutenänderungen

Verträge

4. Familienrecht

Rechtsfrieden ist vor allem in der Familie unschätzbar wertvoll.

Daher ist es wichtig, die Dinge so zu gestalten, dass spätere Streitigkeiten vermieden werden.
Insbesondere erfolgt dies durch

  • Übergabs- und Schenkungsverträge
  • Ehepakte, Ehevereinbarungen
  • Verträge zwischen Lebenspartnern
  • Scheidungsvergleiche
  • Adoptionsverträge
  • Vaterschaftserklärungen
  • Zustimmungserklärungen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung („künstliche Befruchtung“).

Verträge

5. Öffentliche Urkunden

Notariellen Urkunden kommt vor Gericht oder Behörden eine besondere Beweiskraft zu.

Diese besondere Beweiskraft dient der Rechtssicherheit und vermeidet unnötige Gerichtsprozesse mit hohen Kosten.

Öffentliche Urkunden sind:

  • Notariatsakte
  • sofort vollstreckbare Notariatsakte
  • Unterschriftsbeglaubigungen
  • beglaubigte Abschriften
  • Beurkundungen von rechtlich bedeutsamen Tatsachen
  • Notarielle Protokolle

Verträge

6. Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen

Selbstbestimmtheit ist ein hohes Gut. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person schon vor dem Verlust der Geschäftsfähigkeit (z.B. durch eine fortschreitende Krankheit, Demenz oder einen schweren Unfall) selbst bestimmen, wer als Bevollmächtigter für sie entscheiden und sie vertreten kann. Sie wird erteilt, solange der Vollmachtgeber noch entscheidungsfähig ist. Die Bestellung eines (gerichtlichen) Erwachsenenvertreters infolge Verlustes der Geschäftsfähigkeit kann damit meist vermieden werden. Die betroffene Person kann festlegen, für welche Angelegenheiten der Bevollmächtigte bei Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers zuständig sein soll. Es ist auch möglich, mehrere Vertrauenspersonen zu bevollmächtigen, die unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Der Notar hilft beim Verfassen einer Vorsorgevollmacht. Vorsorgevollmachten werden im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert – dadurch kann die Vorsorgevollmacht im Vorsorgefall immer gefunden werden.

In einer Patientenverfügung wird schriftlich festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen (z.B. Bluttransfusionen, „lebensverlängernde“ Maßnahmen usw.) im Falle von schweren Unfällen oder Krankheiten ergriffen werden dürfen. Die Patientenverfügung kann auf Wunsch in das Patientenverfügungsregister eingetragen werden.

Thomas Reiter

Mag. Reiter

  • 1973 geboren, im Grazer Umland aufgewachsen und dort die Schule besucht
  • Matura am Bundesgymnasium Stift Rein
  • Studium der Rechtswissenschaften in Graz
  • Wehrdienst
  • Gerichtspraxis
  • 13 Jahre Tätigkeit im Notariat Mürzzuschlag
  • Ergänzungsprüfung zur Rechtsanwaltsprüfung
  • Von Februar 2015 bis Jänner 2022 öffentlicher Notar in Mariazell
  • Seit 1. Februar 2022 öffentlicher Notar in Mürzzuschlag
  • Verheiratet, Vater von drei Söhnen

Thomas Reiter

Die Kanzlei

Bei uns steht Ihre persönliche Betreuung an oberster Stelle.

Die Amtskanzlei des Notariats Mürzzuschlag befindet sich im ersten Stock des Hauses Stadtplatz 2, unmittelbar neben dem Rathaus.

Parkmöglichkeiten bestehen unmittelbar vor dem Kanzleigebäude und im Parkhaus. Die Kanzlei ist barrierefrei über einen Lift erreichbar.

Auf Wunsch komme ich gerne zu Ihnen nach Hause.

Wenn es die Sache erfordert, lege ich im Sinne meiner Klienten Wert auf enge Zusammenarbeit mit anderen Spezialisten wie Steuerberatern, Rechtsanwälten, Geometern, Architekten, Immobiliensachverständigen – auch dann bleibt die notarielle Unabhängigkeit gewahrt.

Durch ständige Fort- und Weiterbildungen ist die Qualität unserer Arbeit gesichert. Meine Mitarbeiterinnen und ich bearbeiten Ihre Fragen und Anliegen gewissenhaft und engagiert.

Wieso ein Notar?


Völlige Unabhängigkeit

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, dem staatliche Aufgaben übertragen sind.

Er wird durch den Staat (vom Bundesminister für Justiz) ernannt und ist unabhängig und unabsetzbar.
Der Notar ist wie ein Richter - im Gegensatz zu beamteten Juristen - nicht weisungsgebunden.


Unparteilichkeit

Der Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet.

Bei mehreren Vertragsparteien wird jede der Vertragsparteien objektiv und ohne jegliche Parteinahme beraten, um Konflikte bereits im Vorfeld zu vermeiden und sichere Rechtsverhältnisse zu schaffen.


Verschwiegenheit

Der Notar und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet.

Dies gilt für alle Angelegenheiten, die im Rahmen der Berufsausübung bekannt werden.


Sicherheit

Der Notar unterliegt strengen Berufsvorschriften. Seine Tätigkeit wird von der Notariatskammer als Standesvertretung überwacht.

Wenn ein Notar Geld, Urkunden oder Dokumente (Informationsträger) als Treuhänder übernimmt, unterliegt er besonders strikten Richtlinien.


Umfangreicher Tätigkeitsbereich

Der Notar bietet ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an.

Er kennt nicht nur die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, sondern berücksichtigt auch die steuerliche Seite der Vorgänge, um eine für alle Beteiligten optimale und sichere Lösung zu erstellen.


Rechtssicherheit und Rechtsversorgung - auch im ländlichen Raum

Die Notare in Österreich leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Rechtssicherheit und Rechtsversorgung in unserem Land. Auch da, wo andere kein Geschäft mehr sehen: im ländlichen Raum. Und gerade da, wo es nicht einmal (mehr) ein Bezirksgericht gibt: in vielen Städten und Bezirken Österreichs. Damit sind wir ein verlässlicher Partner für Menschen und Betriebe, die dort leben und arbeiten. In allen Regionen Österreichs. In Stadt - und Land.




Die Dienstleistung des Notars: Leistung für die Klienten - und Dienst für das Land.

Kontakt

Ihre persönliche Beratung steht bei uns an oberster Stelle.

Sie haben Fragen oder Anliegen? Kontaktieren Sie uns!

Die erste Rechtsauskunft in meiner Kanzlei ist selbstverständlich kostenlos.

Notariat Mürzzuschlag
Mag. Thomas Reiter – öffentlicher Notar
Stadtplatz 2
8680 Mürzzuschlag

Tel.: 03852 / 4 96 96
Fax: 03852 / 4 96 96 40
E-Mail: kanzlei@notar-reiter.at

Öffnungszeiten:
Mo-Do 08.00 – 17.00 Uhr | Fr 08.00 – 14.00 Uhr
und außerhalb der Kanzleiöffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.